FAQ

FAQ

Welche Rechtsformen gibt es?

In Österreich gültige Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen

Personengesellschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Stille Gesellschaft

Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft
Was sind wesentliche steuerliche Fragen für die Rechtsformwahl?

Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken. Zentrales Ein zentrales Entscheidungskriterium ist die steuerliche Optimierung.

Kriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH gegründet werden soll, sind

  • Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
  • Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden können?
  • Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
  • Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?

Für die Beantwortung dieser Fragen ist es von Nutzen, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die zukünftigen Jahre möglichst genau zu planen.

Beispielrechnungen zeigen, dass GmbHs daher bei hohem Einkommen und wenig Ausschüttungen Vorteile bieten. Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften hingegen haben Vorteile bei geringerem Einkommen oder bei hohen Entnahmen und bei voller Nutzung des 1 Gewinnfreibetrags. Eine generelle Aussage, bei welcher Rechtsform weniger Steuern in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, kann nicht getroffen werden.

Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?

Die Rechnungslegungspflichten im Steuerrecht sind an die Pflichten des Unternehmensgesetzbuch geknüpft. Das bedeutet dass alle, welche nach UGB buchführungspflichtig sind, es auch im Steuerrecht sind. Buchführungspflicht ist die Pflicht, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

Sollten die unten angeführten Umsatzgrenzen nicht überschritten werden, kann der Gewinn durch Pauschalierung oder durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden.

Kapitalgesellschaften und GmbH Co KGs sind unabhängig von Ihrem Umsatz aufgrund ihrer Rechtsform an die Buchführungspflicht gebunden.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG)

UmsatzgrenzeArt des Rechnungswesens
Vorjahresumsatz bis € 220.000,00Wahlweise: Basispauschalierung, EA-Rechner oder doppelte Buchführung
Vorjahresumsatz bis € 700.000,00Wahlweise: EA-Rechner oder doppelte Buchführung
Zweimaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 700.000,00 oder einmaliges der Umsatzgrenze von € 1.000.000,00Verpflichtend: doppelte Buchführung

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und GmbH Co KG

UmsatzgrenzeArt des Rechnungswesens
keineVerpflichtend: doppelte Buchführung
Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, in welchen nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich entweder bar oder unbar (über Bankkonten) zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende als Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben ermittelt.

Was gehört zu den Betriebsausgaben?

Unter Betriebsausgaben versteht man Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn kürzen. Grundsätzlich sind viele unzweckmäßige oder vermeidbare Aufwendungen abzugsfähig, doch bei einigen, darunter Luxusgütern ist eine Angemessenheitsüberprüfung vorzunehmen:

  • PKWs
  • Personenluftfahrzeuge
  • Boote
  • Antiquitäten
  • Geknüpfte Teppiche

Aufwendungen, die standardmäßig für die private Lebensführung anfallen, können nur dann abgesetzt werden, wenn eine konkrete betriebliche Veranlassung im Fokus steht. Es gibt auch vorbereitende Betriebsausgaben, das sind Ausgaben, welche vor Eröffnung anfallen. Diese sind auch steuerlich abzugsfähig. Beispiele dafür sind unter anderem Reise und Beratungskosten.

Sind Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzbar?

Bei der Absetzbarkeit der Bewirtungskosten sind 3 Fälle zu unterscheiden:

  • zur Gänze abzugsfähig
  • 50%-iges Abzugsverbot
  • 100%-iges Abzugsverbot.

Zur Gänze abzugsfähig:

die gesamten Kosten sind abzugsfähig, wenn

  • die Bewirtung unmittelbarer Bestandteil der Leistung ist oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer Leistung steht,
  • die Bewirtung Entgeltcharakter hat und die Bewirtung nahezu keine Repräsentationskomponente ausweist.

Unmittelbarer Bestandteil der Leistung: Verpflegung während der Schulung, wenn die Verpflegungskosten im Schulungspreis inbegriffen sind.
Entgeltcharakter bedeutet z. B.: Freiberufliche Geschäftsvermittler erhalten für eine erfolgreiche Geschäftsvermittlung eine Reise als Anerkennung.
Ohne Repräsentationskomponente: Bewirtung im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen, wobei ausschließlich betriebliche Gründe oder Werbung für den Betrieb ausschlaggebend sind.

50%-ige Kürzung:

Es kommt zu einer 50%-igen Kürzung der Bewirtungskosten, wenn es sich um werbewirksame Bewirtungsaufwendungen mit untergeordneter Repräsentationskomponente handelt. Wird mit der Bewirtung überwiegend der Werbezweck für das Unternehmen oder möglichen Geschäftsabschluss verfolgt, dann sind diese Kosten zur Hälfte abzugsfähig.
Der Vorsteuerabzug besteht zur Gänze.

Zur Gänze nicht abzugsfähig:

Die Bewirtung von Geschäftsfreunden ist als Repräsentationsaufwand einzustufen und fällt grundsätzlich zur Gänze unter das Abzugsverbot.

Welche Belege sind für die Erstellung der laufenden Buchhaltung erforderlich? Wie ordnet man diese Belege?

Je nachdem, ob man zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist, siehe Buchführungspflicht, oder Einnahmen-Ausgabenrechner ist, sind entsprechende Unterlagen und deren Aufbereitung, wie folgt zu unterscheiden:

Buchführungspflichtige:

  • Chronologisch
  • Eingangs und Ausgangsrechnungen separat
  • Bankauszüge und Überweisungen getrennt nach Konten und Banken
  • Kreditkartenauszüge
  • Kopie/Ausdruck Kassabuch

Einnahmen-Ausgaben-Rechner:

  • Bankauszüge/Kreditkartenauszüge getrennt nach Bank bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch
  • Jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnung beizulegen
Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?

Die Rechnung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers erfüllt folgende Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
  • Netto- und Bruttobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers
  • UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers, bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 (brutto) übersteigt
  • Reverse-Charge: UID-Nummer des Leistungsempfänger und Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn sie angewendet wird

Für Rechnungen, sogenannte Kleinbetragsrechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,00 (d.h. Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigt, genügt die Angabe des Bruttobetrages und des Steuersatzes.

Wie lange muss man seine Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, für welches die Aufzeichnungen geführt wurden. Für die digitale Aufbewahrung sind weitere Normen zu beachten. Für bestimmte Unterlagen gibt es eine längere Aufbewahrungsfrist. Dazu zählen beispielsweise Unterlagen in Zusammenhang mit Grundstücken, für welche laut Umsatzsteuergesetz eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 22 Jahren besteht.

Wie hoch ist der Steuersatz 2024?
Tarifstufen 2024Grenzsteuersatz 2024
bis € 12.816,000%
über € 12.816,00 bis € 20.818,0020%
über €  20.818,00bis € 34.513,0030%
über € 34.513,00 bis € 66.612,0040%
über € 66.612,00 bis € 99.266,0048%
über € 99.266,00 bis 1 Mio.50%
Über 1 Mio.55%
Was versteht man unter Sonderausgaben, Absetzbeträge und außergewöhnliche Belastungen?

Die außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben haben den gleichen Effekt wie Werbungskosten und Betriebsausgaben. Sie vermindern die Bemessungsgrundlage, von welcher sich die Einkommenssteuer progressiv berechnet.

Absetzbeträge vermindern direkt die Steuerschuld.

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem ATICON Link Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Was sind die aktuellen Werte der Sozialversicherung?

Einen Überblick über die aktuellen Sozialversicherungs-Beitragswerte finden Sie unter dem

ATICON Link Sozialversicherungs-Beitragswerte.

Innerhalb welcher Frist muss man einen neuen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden?

Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt beim zuständigen Sozialversicherungsträger via ELDA angemeldet werden (auch bei fallweiser Beschäftigung). Nur in Ausnahmen und unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich eine Vor-Ort- Anmeldung vor Arbeitsantritt per eines Fax oder Telefon zu erledigen.

Innerhalb welcher Frist muss man einen neuen Mitarbeiter zur Sozialversicherung abmelden?

Eine Person ist von der Pflichtversicherung abzumelden und/oder die Beitragspflicht nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) endet. Die Abmeldung hat binnen 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erfolgen. Die Meldung ist mittels ELDA an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Was versteht man unter der Luxustangente?

Neuwagen

Aufwendungen im Zusammenhang mit PKWs werden steuerlich nur anerkannt, wenn diese im Rahmen eines Betriebes anfallen und angemessen sind. Diese Angemessenheitsgrenze für die Anschaffung eines neuen PKWs beträgt € 40.000,00. Diese Grenze der Anschaffungskosten beinhaltet neben dem Bruttopreis auch die NoVA und alle Kosten für Sonderausstattungen wie Klimaanlagen, serienmäßiges Autoradio …). Selbständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht dazu (nachträglich eingebautes Navigationssystem). Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen wie z. B. Kasko Versicherung sind im verhältnismäßig zu kürzen.

Anschaffungskostenunabhängige Aufwendungen wie beispielsweise Treibstoff sind zur Gänze abzugsfähig.

Gebrauchtwagen

Für die Ermittlung der Luxustangente ist der Neupreis maßgeblich, sofern das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen wird auf die tatsächlichen Anschaffungskosten zurückgegriffen.

Steuerliche Sicht bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenze:

  • Jährliche Abschreibung in der Mehr-Weniger-Rechnung kürzen
  • Prozentuell im Ausmaß der Überschreitung
Was versteht man unter einem Fiskal LKW und welche Vorteile bringt dieser?

Für Unternehmer besteht die Möglichkeit der Anschaffung eines Fiskalkraftfahrzeuges. Als solche gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Liste des Bundesministeriums für Finanzen BMF).

Dieses Fiskal-Kfz-LKW bringt mehrere steuerliche Vorteile:

  • Vorsteuerabzug möglich
  • Kürzere Abschreibungsdauer
  • Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
  • Angemessenheitsüberprüfung entfällt
Sollte ich bei meinem Auto, das ich im Rahmen meines Unternehmens nutze, das Kilometergeld oder die tatsächlich angefallenen Kosten nutzen?

Die tatsächlichen Kosten oder das Kilometergeld können nur verrechnet werden, wenn das Auto Teil des Privatvermögens ist. Ist dieses Teil des Betriebsvermögens, können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Zurechnung hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung (> 50%: Kfz ist Betriebsvermögen) ab.

Steuerliche Besonderheiten beim Auto im Betriebsvermögen:

  • Aufwendungen für den Betrieb neben laufende Betriebskosten (Benzin, Versicherung) auch AfA (Absetzung für Abnutzung)
  • Angemessenheitsgrenze zu berücksichtigen -> wenn drüber steuerlich nicht absetzbar
  • gesetzliche Mindestnutzungsdauer 8 Jahre

Steuerliche Besonderheiten beim Auto im Privatvermögen:

  • Wahlrecht: Kilometergeld oder tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen/verrechnen
  • Amtliches Kilometergeld kann maximal für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden
  • Bei Absetzung des Kilometergelds sind sämtliche Aufwendungen (Parkgebühren) inkludiert
  • Nur bei Schäden aufgrund von höherer Gewalt kann zusätzliches Kilometergeld geltend gemacht werden
Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für private oder betriebliche Fahrten verwendet wird?

Dieser Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches oder anderer Aufzeichnungen erbracht werden. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten der Teil für die Privatnutzung nicht berücksichtigt. Ohne Führung eines Fahrtenbuches wird der Steuerpflichtige den Privatanteil selbst schätzen müssen.

Mein Dienstnehmer erhält einen Firmen-PKW. Wie wird der Privatanteil festgestellt?

Hat ein Dienstnehmer die Option, das Firmen-KFZ privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2% der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern.

Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen. Bei Anschaffungen im Jahr 2020 gilt:

Erstzulassung des PKW bis 31.03.2020: Es gilt die Grenze bei 118 g CO2/km bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren (alte Sachbezugswerteverordnung).

Erstzulassung des PKW ab 01.04.2020: Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen gilt die neue Grenze von 141 g CO2/km (neue Sachbezugswerteverordnung). Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen gilt die Grenze von 118 g CO2/km entsprechend der alten Sachbezugswerteverordnung.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag besteht aus 2 Teilen:

  • Grundfreibetrag
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Insgesamt darf der Gewinnfreibetrag maximal € 45.950,00 (Wert für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, davor € 45.350,00) betragen.

Grundfreibetrag

Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen (natürliche Person mit betrieblichen Einkünften) der Grundfreibetrag zu. Er beträgt 15% (Wert für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen) des Gewinns. Sollte der Gewinn höher als € 30.000,00, dürfen nur 15% dieser Höchstgrenze geltend gemacht werden. Somit beträgt die maximale Höhe des Grundfreibetrages € 4.500,00. Dieser Freibetrag steht auch bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen nur einmal pro Veranlagungsjahr zu.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:

Bei € 30.000,00 übersteigenden Gewinnen steht einerseits der Grundfreibetrag in Höhe von € 4.500,00 und andererseits ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu.

Bis € 30.000,00: 15% GFB

Für die nächsten € 145.000,00: 13%

Für die nächsten € 175.000,00: 7%

Für die nächsten € 230.000,00: 4,5%

Für den € 580.000,00 übersteigenden Gewinn: kein GFB

Der errechnete investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann in dem Ausmaß, in welchen dieser durch begünstigte Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist, steuerlich geltend gemacht werden.

Begünstigte Investitionen:

  • Neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Mindestens 4 Jahre Behaltefrist (Stichtagsgenau) und Nutzungsdauer 4 Jahre
  • Ausgenommen PKW
Was sind Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, welche im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Jahresumsatz € 35.000,00 nicht überschreitet.

Kleinunternehmen sind laut dem Umsatzsteuergesetz unecht von der Umsatzsteuer befreit.

Das heißt:

  • Diese müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen
  • Andererseits dürfen sie aber auch keine Vorsteuer von den Ausgaben abziehen

Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden (Bindungsfrist 5 Jahre).

Kleinunternehmerregelung Einkommensteuergesetz EstG

Im Einkommensteuergesetz finden sich die Bestimmungen zu der Kleinunternehmerpauschalierung. Kleinunternehmer*innen können ab dem Veranlagungsjahr 2020 im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pauschal ermitteln. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen aus Umsätzen, maximal € 18.900,00, bzw. 20% bei einem Dienstleistungsbetrieb, höchstens € 8.400,00.

Wie hoch sind die Steuern bei Vermietung und Verpachtung?

Privatpersonen müssen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien grundsätzlich beim Finanzamt erklären. Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einkünfte, das heißt die Überschüsse. Die Kosten, die mit der Vermietung oder Verpachtung zusammenhängen, beispielsweise Abschreibungen, können als sogenannte Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Somit sind diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung zu erfassen.

Zufluss Abfluss Prinzip

Anschaffungskosten mit Grundanteil + Abschreibung

Was hat sich am 01.01.2020 für Vermieter geändert?

An der Steuerpflicht änderte sich nichts, aber seit 01.01.2020 müssen Plattformen, die bei der Erbringung von Vermietungsleistungen unterstützen, Informationen über die mittels Plattform abgewickelten Umsätze aufzeichnen. So müssen von den Plattformen insbesondere der Name des Vermieters, die Bankverbindung, die Höhe der Umsätze und eine Beschreibung der Vermietungsleistung aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen werden an das Finanzamt übermittelt, damit dieses überprüfen kann, ob die Einkünfte vom Vermieter ordnungsgemäß versteuert werden.

Was passiert, wenn ich bisher meine Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen nicht versteuert habe?

Die Nichtversteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann ein Finanzvergehen nach dem Finanzstrafgesetz darstellen, welches Strafen vorsieht. Allerdings kann eine Strafe vermieden werden, wenn rechtzeitig Selbstanzeige erstattet wird und die offene Abgabenschuld innerhalb einer Frist entrichtet wird. Die Selbstanzeige muss bei einem Finanzamt erstattet werden und zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem die Behörde noch keine Verfolgungshandlung gesetzt haben.

Was ist ein Verein?

Ein Verein gemäß des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein hat eigene Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 VerG 2002).

Wie entsteht ein Verein?

Ein Verein als Rechtsperson entsteht durch den positiven Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens. Unabhängig von der Erlangung der Rechtspersönlichkeit muss der Verein ab 01.Juli 2002 ins Vereinsregister eingetragen werden.

Braucht man bei Gründung eines Vereins ein Mindestvermögen?

Nein, anders als die Kapitalgesellschaften muss ein Verein bei seiner Gründung kein Stammkapital oder Mindestkapital aufweisen.

Wie funktionieren die steuerlich begünstigten Spenden an Vereine?

Bestimmte Spenden an Vereine können von der Steuer abgesetzt werden. Kriterien für ausgewählte Vereine werden von der Finanzverwaltung festgelegt. Dabei geht es vor allem um Gemeinnützigkeit und Wissenschaftlichkeit. Die begünstigten Vereine werden im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung festgelegt.

Unterliegen Vereine der Umsatzsteuerpflicht?

Grundsätzlich können Gemeinnützige Vereine der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese unternehmerische Tätigkeiten verfolgen. Sie unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 10%.

Welche steuerlichen Begünstigungen gibt es für Vereine?

Gemeinnützige, mildtätig oder kirchlich ausgerichtete Vereine verfolgen „steuerbegünstigte Zwecke“, Für diese Vereine werden unter bestimmten Voraussetzungen, abgabenrechtliche Begünstigungen beispielsweise im Umsatzsteuerrecht gewährt.